Leistungen

Unser flächendeckend in Rheinland und Westfalen vertretenes Team bestens qualifizierter Juristinnen und Juristen bietet Ihnen:

  • individuelle Beratung im Einzelfall – je nach Komplexität oder Wunsch telefonisch, schriftlich oder durch Besprechung vor Ort.
  • Fertigung, Begleitung oder Überprüfung von Verträgen, Vertragsentwürfen, Erklärungen, Betriebsvereinbarungen und so weiter.
  • Erstellung von Rechtsgutachten zur Verwendung im Außen- oder Innenverhältnis, bei allseitigem Einverständnis auch zwischen Mitgliedsbanken.
  • Entwurf, Übernahme oder Prüfung außergerichtlicher Korrespondenz mit Dritten, insbesondere Kunden und deren Rechtsvertretung.
  • Vorbereitung und Begleitung von General-/ Vertreterversammlungen.
  • Beschwerdemanagement – neben oder statt des Ombudsmannverfahrens beim BVR.
  • In Sonderfällen oder auf Wunsch Vermittlung einer externen Anwaltskanzlei für Beratung oder Prozessführung und Begleitung des Vorgangs oder Begleitung einer bankseitig beauftragten Rechtsvertretung.
  • Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Fusionen.
  • Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedbanken im Gremien des BVR, AVR und so weiter.
Die Rechtsberatung des RWGVs versteht sich als „Schnittstelle“ zur Bankleitervereinigung und berät in allen Fragen der Vertragsgestaltung für hauptamtliche Vorstandsmitglieder, insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung von Dienstverträgen sowie auf Altersversorgung, Vergütung, Dienstwagenverträgen, Altersteilzeit, Aufhebungsverträge und so weiter.