Anlegerschutzgesetz verbessern
25.06.2010RWGV unterstützt Forderung der Verbraucherschützer
Münster. Das geplante Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes darf die freien Fondsvermittler nicht ausnehmen. Das fordert der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband (RWGV)/Münster. Er unterstützt damit eine Forderung der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Wenn Regelungen zur Qualifikation und Registrierung von Beratern getroffen werden, müssen sie für alle gelten“, mahnt Hans Pfeifer, Vorstandsvorsitzender des RWGVs, eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Anbieter an. Gerade bei freien Vermittlern sei die Registrierung der Vermittler bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im besonderen Interesse des Verbrauchers. „Das Qualitätsniveau schwankt hier stark“, so Pfeifer. Demgegenüber sorgten die Volksbanken und Raiffeisenbanken bei ihren Bankkaufleuten für einen verlässlich hohen Ausbildungsstand. „Jährlich belegen sie allein in Rheinland und Westfalen 45.000 Teilnehmertage an unserer Akademie“, erläutert Pfeifer. „Die freien Fondsvermittler verfügen über diese Qualitätssicherung durch eigene Bildungseinrichtungen nicht.“ Das Gesetz war am Mittwoch entgegen der ursprünglichen Planung nicht im Kabinett beraten worden. „Die Politik sollte diese Verschnaufpause nutzen und die Regelungslücken schließen“, so Pfeifer.Die Pressemitteilung zum Download (PDF)