Kritik des Kartellamts zurückgewiesen

27.06.2011

Genossenschaftliche Zusammenschlüsse von Bürgern sind keine Kartelle. Darauf weist der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband (RWGV/Münster) nach Äußerungen von Kartellamtspräsident Andreas Mundt zu den Geldautomaten-Gebühren hin. „Jede Kreditgenossenschaft ist laut Gesetz zu allererst für ihre Mitglieder da, deshalb können in Rheinland und Westfalen mehr als 2,6 Millionen Menschen kostenlos an unseren Automaten Geld abheben“, betonte Hans Pfeifer, Vorstandsvorsitzender des RWGVs.

„Nimmt man die Kunden der Institute noch hinzu, sind es sogar mehr als fünf Millionen Menschen.“ Kartellamts-Chef Mundt hatte den Volksbanken und Raiffeisenbanken mit einem Verfahren gedroht und ihnen vorgeworfen, sie würden von den Kunden von Privatbanken zu hohe Automaten-Gebühren verlangen. Dies gelte besonders im ländlichen Raum, in dem oftmals nur noch Kreditgenossenschaften oder Sparkassen Geldautomaten unterhielten. „Die Analyse der regionalen Abdeckung stimmt, doch die Schlüsse sind falsch“, erklärte dazu der RWGV-Vorstandsvorsitzende. „Gerade weil sich die Privatbanken aus Kostengründen aus dem ländlichen Raum zurückgezogen haben, braucht es das grundverschiedene Geschäftsmodell der Genossenschaften. Hier nehmen Bürger ihre Bargeldversorgung in die eigene Hand.“ Nur deshalb hätten die Volksbanken und Raiffeisenbanken eines der dichtesten Automatennetze in Deutschland aufgebaut. Dieses jetzt unter Wert den Kunden der Privatbanken zugänglich machen zu wollen, zeuge von einem merkwürdigen Verständnis von Marktwirtschaft. Pfeifer: „Warum sehen denn die Privatbanken davon ab, im ländlichen Raum Geldautomaten aufzustellen? Eben weil es kostenintensiv ist.“

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