Leistungen

Originäre Aufgabe eines Prüfungsverbandes ist die Prüfung der Mitgliedsgenossenschaften nach § 53 GenG. Der Prüfungsumfang der genossenschaftlichen Prüfung ist weiter gestreckt als bei Jahresabschlussprüfungen nach § 316 ff. HGB. Zweck der Prüfung nach § 53 GenG ist die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Sie erstreckt sich auch auf die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht unter entsprechender Anwendung der §§ 316 ff. HGB.

Durch die gesetzlichen Prüfungen stärken wir das Vertrauen unserer Mitglieder und deren Kunden in die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Daneben setzen wir uns intensiv mit den Geschäftsprozessen unserer Mitglieder auseinander, zeigen Stärken und Schwächen auf und identifizieren kritische Bereiche.

Darüber hinaus führen wir regelmäßig Konzernabschlussprüfungen, die Prüfungen des Wertpapierdienstleistungs- und -nebendienstleistungsgeschäftes, Gründungs- und Verschmelzungsprüfungen sowie Sonderprüfungen durch- sowohl im Auftrag von Vorstand oder Aufsichtsrat als auch im Auftrag der Bankenaufsicht nach § 44 KWG.