Genossenschaftliche Idee
Genossenschaften sind Mitte des 19.Jahrhunderts aus dem Gedanken der solidarischen Selbsthilfe entstanden, der bis heute unser Selbstverständnis prägt: „Die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder“ ist Zweck und Ziel einer jeden Genossenschaft. So heißt es im Genossenschaftsgesetz. Der Dienst am Mitglied und Kunden ist damit die Richtschnur des Handelns der Unternehmen.
Wie sich das Wirtschaftsleben und die Menschen von Region zu Region unterscheiden, so variieren auch die Bedürfnisse der Kunden und damit die Anforderungen an die örtliche Genossenschaft. Darauf stellt jede Genossenschaft ihre Geschäftspolitik und ihr Angebot ein. Der direkte Kontakt zu den Menschen und die große Marktnähe prägen die Persönlichkeit der einzelnen Genossenschaft.
Miteigentümer, Träger und Kunden der Kreditgenossenschaften, der landwirtschaftlichen Genossenschaften sowie der gewerblichen Genossenschaften sind ihre Mitglieder. Als Träger sind die Mitglieder in den demokratischen Entscheidungsprozess des Unternehmens eingebunden: Auf der General- oder Vertreterversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung. Als Kunden schließlich steht den Mitgliedern das Produkt- und Leistungsspektrum ihrer Genossenschaft sowie der Verbundpartner zur Verfügung.